Im Schuljahr 2007/ 2008 wurde das Zulassungsverfahren für die Wörterbücher eingestellt. Theoretisch darf nun im G8 jeder Schüler ein eigenes einsprachiges und zweisprachiges Wörterbuch verwenden. Die Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches in Prüfungen ist im G8 ab der Jahrgangsstufe 10 erlaubt. Allerdings sollten die Schüler den Empfehlungen der Fachlehrer folgen, damit sich aufgrund der qualitativen Unterschiede der am Markt angebotenen Wörterbücher keine Chancenungleichheit für Schüler ergibt. Der Gebrauch dieser Hilfsmittel kann laut KMBek vom 10.06.2008 in Leistungserhebungen vor der Abiturprüfung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Zuletzt aktualisiert am Freitag, 26. August 2011 19:22
Karl-von-Closen-Gymnasium
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