Entschuldigungen / Befreiungen

Bei Krankheit können Sie Ihr Kind über das Elternportal entschuldigen. Krankmeldungen über das Elternportal gelten als „schriftlich entschuldigt“, Sie müssen keine weitere Entschuldigung mehr nachreichen. Bei Krankmeldung über das Telefon ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.

Befreiungen müssen spätestens 3 Tage vor dem Termin beantragt werden. Es ist kein Ausdruck mehr erforderlich, Sie erhalten die Genehmigung über das Elternportal.