Hausordnung

Zur Regelung eines reibungslosen Schulbetriebs erlässt der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Schulforum folgende grundsätzliche Regeln in Ergänzung der Schulordnung.

 

  1. Allgemeines
    • Der Schulbereich umfasst die beiden Schulgebäude, die Turnhallen und das gesamte Schulgrundstück. Zum Schulgelände gehört auch der Schülerparkplatz.
    • Die Einrichtung und Ausstattung der Schule ist mit Umsicht zu behandeln. Mutwillige Beschädigungen und Verunzierungen werden rechtlich geahndet.
    • Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
    • Mit elektrischem Licht und Heizwärme ist umweltverträglich umzugehen.
    • Während der Pausen und der unterrichtsfreien Zwischenstunden dürfen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 den Schulbereich nur mit Genehmigung der Schulleitung verlassen. Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 bedürfen dafür keiner Genehmigung.
    • Nach Unterrichtsschluss und in der Mittagspause dürfen alle Schülerinnen und Schüler das Schulhaus und ‑gelände verlassen, es sei denn, die Eltern haben dem schriftlich widersprochen. Diejenigen, die das Schulgelände nicht verlassen, halten sich in dem für Fahrschüler vorgesehenen Aufenthaltsbereich in der Aula auf und werden in der 6. Stunde beaufsichtigt.
    • Geld und Wertgegenstände können im Ausnahmefall im Sekretariat hinterlegt werden. Bei Diebstahl im Schulbereich übernimmt die Schule keine Haftung.
    • Nur vom Schulleiter abgezeichnete Plakate dürfen im Schulgebäude ausgehängt werden.
    • Das Rauchen sowie der Genuss von alkoholischen Getränken in der Schule und im Schulbereich ist untersagt.
    • Mobilfunktelefone und digitale Speichermedien müssen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein, sofern sie nicht Unterrichtszwecken dienen. In dringenden Fällen ist die Benutzung von Mobilfunktelefonen nach Genehmigung durch eine Lehrkraft erlaubt.

 

  1. Sicherheit
  • Grundsätzlich ist alles zu vermeiden, was andere gefährdet. Das Herumtoben in den Fluren und den Klassenzimmern ist untersagt.
  • Besondere Fortbewegungsmittel (z. B. Inline-Skates, Skateboards, Cityroller) dürfen im Schulbereich nicht benutzt werden.
  • Bei Feueralarm sind alle Fenster und Türen vor dem Verlassen der Räume zu schließen. Alle verlassen umgehend, ruhig und schnell – ohne zu laufen – entsprechend der Alarmpläne und den Anweisungen der Lehrer das Gebäude. Einzelheiten werden in einer Alarmanweisung geregelt.

 

  1. Ordnung und Sauberkeit
    • Die vom Klassenleiter festgelegte Sitzordnung darf dauerhaft nur im Einvernehmen mit diesem verändert werden.
    • Veränderungen im Klassenzimmer wie z. B. das Aufhängen von Postern sind mit dem Klassenleiter zu besprechen und erfordern dessen Zustimmung.
    • In Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Lehrer sorgt der Ordnungsdienst bei Verlassen des Unterrichtsraumes durch die Klasse dafür, dass Abfall und Papierreste von der Klasse selbst beseitigt werden. Dies gilt insbesondere für die letzte Unterrichtsstunde im jeweiligen Raum des betreffenden Tages.
    • Nach der 6. Unterrichtsstunde bzw. der letzten Unterrichtsstunde des Vormittags sind die Stühle auf die Tische zu stellen und das Klassenzimmer wird von der Lehrkraft verschlossen. Die Fenster sind zu schließen, das Licht ist auszuschalten.
    • Auch in der Aula ist auf Sauberkeit zu achten und der Müll ist sachgerecht zu entsorgen.
    • Fahrräder dürfen nur auf den ausgewiesenen Stellflächen zwischen Neubau und Sportplatz oder dem überdachten Fahrradstellplatz auf dem Schülerparkplatz abgestellt werden.
    • Mopeds und Motorräder sind in dem vorgesehenen Bereich auf dem Schülerparkplatz Ost abzustellen.
    • Schüler-PKWs dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen im Osten und Süden (Richtung Lichtlberger Wald) der Schulanlage abgestellt werden.
    • Schultaschen sind in die jeweiligen Fachräume mitzunehmen und dürfen nicht im Klassenzimmer deponiert werden, wenn die jeweilige Klasse zu diesem Zeitpunkt dort keinen Unterricht hat.
    • Die Schule ist in angemessener Kleidung zu besuchen. Aus Sicherheitsgründen ist das Barfußlaufen im Schulgebäude untersagt.

 

  1. Unterricht
    • Fahrschüler können das Schulhaus über den Eingang Pausenhof West ab 07.00 Uhr betreten. Sie halten sich im Eingangsbereich der Aula auf.
    • Um 07.45 Uhr werden die Türen der Unterrichtsräume von den aufsichtführenden Lehrkräften aufgesperrt.
    • Um 07.55 Uhr begeben sich alle Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte der 1. Stunde in ihre Klassenzimmer bzw. Fachräume.
    • Fachräume dürfen von den Schülern erst betreten werden, wenn die zuständige Lehrkraft anwesend ist.
    • Während der Mittagspause halten sich alle Schülerinnen und Schüler in der Aula oder den ausgewiesenen Aufenthaltsbereichen auf.
    • Während der Pausen begeben sich alle Schüler in die vorgesehenen Pausenhöfe bzw. Aufenthaltsbereiche. Für die Jahrgangsstufen 5 – 10 ist der Aufenthalt in den Klassenzimmern nicht erlaubt, die Lehrkräfte sperren während der Pausen die Klassenzimmer zu.
    • Der Aufenthalt auf den Gängen im Ober- sowie Untergeschoss ist in den Pausen nicht gestattet. Die Treppenhäuser sind grundsätzlich frei zu halten.

 

 

Markus Enghofer, OStD

Schulleiter                                                                          Eggenfelden,  24.01.2019